Altholz Klasse I-III

Altholz fällt bei Renovierungen, Abrissarbeiten und Baumaßnahmen an. Bei Altholz unterscheidet man zwischen unbelasteten (Klasse A I-III) und schadstoffhaltigen (Klasse A IV) Holz. Zu unbelasteten Hölzern zählen u.a. Paletten, Möbel, Spanplatten und Massivhölzer.
  • Preise inkl. Transport & Entsorgung
  • 28 Tage Stellzeit im Preis inbegriffen
  • kostenlos stornieren bis 48 h vor Lieferung

357,00 €*

Preise inkl. MwSt.

Containergröße
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AVV Nr.: 170102
Produktnummer: KP10008.1

Das darf rein

  • Unbehandeltes Holz, Paletten, Holzkisten
  • Massivholzmöbel, Küchenschränke, Pressspanmöbel
  • geleimtes Holz oder Furnierholz
  • Innentüren und Türzargen
  • Spanplatten, Schalungshölzer
  • Schrauben und Nägel im Holz müssen nicht entfernt werden

Das darf NICHT rein

  • alle Abfälle, die nicht im Wesentlichen aus Holz bestehen
  • Polstermöbel, stoffbezogene Betten
  • Holz aus Schadensfällen (Brand- oder Wasserschaden)
  • alle Hölzer aus dem Außenbereich
  • Jägerzaun, Gartenhaus, Gartenmöbel, Terassenholz
  • Holzfenster, Bahnschwellen
  • Bau- und Abbruchholz mit schädlichen Verunreinigungen 

siehe Altholz Klasse A IV

Stellplatzvoraussetzungen

Der gewünschte Stellplatz sollte eine ebenerdige, feste Oberfläche mit einer Zufahrtsbreite von mindestens 3 Metern aufweisen. Der Zufahrtsweg zum Stellplatz muss mindestens 15 Meter lang und geradläufig sein. Die Durchfahrtshöhe von Toreinfahrten muss eine Mindesthöhe von 3,7 Metern aufweisen, die lichte Höhe im Standbereich des Containers sollte mindestens 5 Meter betragen. Da unsere LKW´s ein Gesamtgewicht von bis zu 18 Tonnen erreichen können, sollten die Belastbarkeit des Untergrundes und des Zufahrtsweges vorab überprüft werden. Für Schäden am Zufahrtsweg oder am Untergrund übernehmen wir keine Haftung. Zur Vermeidung von Schäden, können Sie Bretter oder Dielen unter den Container legen. Die von uns zur Verfügung gestellten Container dürfen ausschließlich von unseren eigenen Fahrzeugen bewegt werden.

Öffentlicher Stellplatz

Falls Sie den Container auf öffentlichen Raum (Straße, Gehweg, Parkplatz oder Grünstreifen) abstellen möchten, ist die Einholung einer Sondernutzungserlaubnis bei der Gemeinde zwingend erforderlich. Die Genehmigung muss uns spätestens bei Containergestellung schriftlich vorliegen.

Stellzeit

28 Tage Stellzeit sind im Preis inbegriffen. Jede weitere angefangene Woche wird mit 11,90€ (inkl. MwSt.) in Rechnung gestellt

Fachgerechte Entsorgung

Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb (EfbV)

Containermaße für 5,5m³ offen

Länge: 3,30 m
Breite: 1,80 m
Höhe: 1,30 m
Ladekante: 0,90 m
Volumen: 5,50 m³

kleine Abweichungen der Containermaße sind möglich