AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kopp Containerdienst + Recycling GmbH bei Bestellungen über den Online Shop www.kopp-containerdienst.de
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen Verbrauchern oder Unternehmen (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) und der Kopp Containerdienst + Recycling GmbH, Hohleichweg 35, 76189 Karlsruhe (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt), über den Online Shop unter www.kopp-containerdienst.de geschlossen werden.
(2) Sollten Sie bei Vertragsabschluss eigene AGB verwenden, die von unseren AGB abweichen, widersprechen wir deren Geltung. Es sei denn, Ihre AGB geben eine zwingende gesetzliche Regelung wieder oder wir bestätigen Ihnen unsere Zustimmung ausdrücklich und schriftlich.
(3) Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Die Darstellung der Produkte und Dienstleistungen im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar.
(2) Mit Absenden der Bestellung (durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“) gibt der Auftraggeber eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Produkte und/oder Dienstleistungen ab.
(3) Ein Vertrag kommt erst zustande, sobald der Auftragnehmer die Bestellung des Auftraggebers durch eine Annahmeerklärung annimmt. Dies erfolgt durch den Versand einer Auftragsbestätigung und/oder Rechnung per E-Mail.
§ 3 Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten
(1) Die Bestellung über den Onlineshop ist entweder als Gast (ohne Registrierung eines Benutzerkontos) oder über die Erstellung eines Benutzerkontos möglich.
(2) Zur Durchführung und Abwicklung einer Bestellung benötigt der Auftragnehmer folgende Daten:
- Vor- und Nachname
- Rechnungsanschrift
- Lieferanschrift (falls abweichend von der Rechnungsanschrift)
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
(3) Für die Erstellung eines Benutzerkontos ist das zur Verfügung gestellte Registrierungsformular auszufüllen. Die Registrierung erfordert die Festlegung eines frei wählbaren Passwortes. Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm getätigten Angaben wahr und vollständig sind. Soweit sich persönliche Daten ändern, obliegt es dem Auftraggeber, die veränderten Daten in seinem Benutzerkonto zu aktualisieren.
(4) Der Auftragnehmer speichert die eingegebenen Daten unter Beachtung der Vorgaben des Datenschutzes in der Kundendatenbank. Die angegebenen Daten werden ohne gesonderte Einwilligung des Auftraggebers zur Abwicklung von Aufträgen und Rechnungsstellung genutzt.
(5) Die mitgeteilten Daten bleiben im Benutzerkonto so lange gespeichert, bis der Auftraggeber dieses selbst löschen. Darüber hinaus speichert der Auftragnehmer Daten lediglich im Rahmen seiner steuer- und handelsrechtlichen Pflichten.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, einen geeigneten Stellplatz für den Container zur Verfügung zu stellen. Unter geeigneten Stellplatz versteht sich eine verkehrssichere, ebenerdige, horizontale, feste Oberfläche mit einer Zufahrtsbreite von mindestens 3 Metern. Die Belastbarkeit des Untergrundes sowie des Zufahrtsweges muss mindestens 18 Tonnen betragen. Der Zufahrtsweg zum Abstellplatz muss mindestens 15 Meter lang, mindestens 3 Meter breit und geradläufig sein.
(2) Der abgestellte Container darf ausschließlich von Fahrzeugen des Auftragnehmers bewegt werden. Für Schäden, die auf eine mangelhafte Auswahl des Stellplatzes, der unerlaubten Verschiebung des abgestellten Containers oder einer ungenügenden Beschaffenheit des Zufahrtsweges zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer nicht.
(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Zufahrtswege zum Stellplatz werktags zwischen 07.00 Uhr und 18.00 Uhr frei zugänglich sind. Ein unverzüglicher und ordnungsgemäßer An- und Abtransport muss sichergestellt sein. Etwaige verursachte Mehrkosten durch Wartezeiten (länger als 10 Minuten) trägt der Auftraggeber.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, im Falle der Notwendigkeit einer behördlichen Genehmigung (z.B. Sondernutzungserlaubnis) oder der Einwilligung eines Dritten (z.B. Eigentümer der Abstellfläche), diese vor Anlieferung des Containers auf eigene Kosten zu beschaffen. Der Auftragnehmer kann vom Auftraggeber die Vorlage schriftlicher Nachweise verlangen.
(5) Der Auftraggeber verpflichtet sich den bereitgestellten Container ordnungsgemäß, d.h. bis maximal zu den oberen Containerwänden zu befüllen. Da überladene Container die Verkehrssicherheit gefährden können, ist der Auftragnehmer berechtigt den Abtransport des Containers zum Wohle der Straßenverkehrsteilnehmer zu verweigern. Etwaige dadurch verursachte Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
(6) Bis zur Abholung des Containers bleibt der Auftraggeber Abfalleigentümer und trägt damit alle öffentlich-rechtlichen Pflichten des Abfallerzeugers. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den bereitgestellten Container ausschließlich mit Materialien zu befüllen, die Gegenstand des Vertrages sind, d. h. ausschließlich mit den in der Bestellung festgelegten Abfällen. Einzelheiten sind im Online Shop, unter dem Informations-Reiter „Was darf rein?“, aufgeführt.
(7) Sollte der Auftraggeber den Container entgegen seiner Verpflichtung gemäß § 4 Absatz 6 dieser AGB vertragswidrig befüllt haben, haftet er gegenüber dem Auftragnehmer auch im Hinblick auf etwaige behördliche Sanktionen wegen Verstößen gegen abfallrechtliche Vorschriften.
(8) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Annahme von Abfallstoffen, deren Beschaffenheit vom Inhalt der Bestellung abweicht, zu verweigern und entweder an den Auftraggeber zurückzuführen oder einer ordnungsgemäßen Verwertung oder Beseitigung zuzuführen. Etwaige dadurch verursachte Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Maßgabe hierfür ist die zum Zeitpunkt der Entsorgung jeweils geltenden Preisliste des Auftragnehmers.
(9) Der Auftraggeber ist verpflichtet die Menge, Beschaffenheit und Zusammensetzung des Abfalls in der Bestellung richtig und vollständig anzugeben. Der Auftraggeber haftet dabei für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben und deren Übereinstimmung mit dem tatsächlichen Inhalt der Behälter. Entstehen Schäden wegen fehlerhafter Angaben oder wird der Auftragnehmer durch Dritte wegen solcher Schäden in Anspruch genommen, so hat der Auftraggeber vollen Ersatz zu leisten, es sei denn, der Auftraggeber hat dies nicht zu vertreten.
(10) Die bereitgestellten Container sind gegen die Benutzung, Beschädigung und Entwendung unbefugter Dritter zu schützen. Über die Dauer der Bereitstellung ist der Auftraggeber verpflichtet den Container pfleglich zu behandeln, vor vermeidbarem Verschleiß zu schützen und nur vertragsgemäß zu gebrauchen.
§ 5 Zahlungsmittel und Vergütung
(1) Die Vergütung für die bestellte Leistung/Container wird sofort mit der Annahme der Bestellung vom Auftraggeber (siehe § 2 Abs. 3 dieser AGB) fällig.
(2) Als Zahlungsmittel akzeptiert der Auftragnehmer
- Paypal
- Vorkasse
- Kredit- oder Debitkarte
- Giropay
- Sofortüberweisung
(3) Die Einstufung des angefallenen Abfalls ist für die Abrechnung maßgeblich. Im Falle von Abweichungen zur Bestellung ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Vergütung in Rechnung zu stellen oder vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des entstandenen Schadens zu verlangen.
(4) Entstandene Mehrkosten aufgrund von Wartezeiten von mehr als 10 Minuten bei Containergestellung, Containerabholung und vergeblichen An- oder Abfahrten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Maßgabe hierfür ist die zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils geltenden Preisliste des Auftragnehmers.
§6 Haftung und Höhere Gewalt
(1) Der Auftragnehmer haftet für Sach- oder Rechtsmängel bestellter Leistungen nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, sowie in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung beschränkt sich auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
(3) Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
(4) Der Auftraggeber haftet für jeglichen Schaden und Mehraufwand, der durch eine von ihm zu vertretende falsche oder unvollständige Deklaration des zur Entsorgung beauftragten Abfalls, sowie durch falsch oder überfüllte Container verursacht wird. Er haftet auch für Schäden am sowie Verlust des Containers.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt Verzögerungen der Vertragserfüllung aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, deren Ursachen sich außerhalb des Einwirkungsbereiches des Auftragnehmers befinden, um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dauert die Verzögerung länger als drei Monate an, sind sowohl Auftragsgeber als auch Auftragsnehmer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, zurückzutreten.
(6) Die Abstellung der bereitgestellten Container erfolgt nach Wünschen des Auftraggebers. Der Auftraggeber haftet für Schäden an Zufahrtswegen und Untergründen wie beispielweise Pflastersteine oder Begrünungen des Auftraggebers oder Dritter nicht. Die nicht Haftbarkeit an Zufahrtswegen schließt auch Schäden an Toren, Pfosten, Zäunen, Gebäuden und Garagen sowie an beweglichen Hindernissen wie Kraftfahrzeugen mit ein. Der Auftragnehmer haftet gemäß §6 Absatz 1 lediglich bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
§7 Allgemeines
(1) Zwischen den Parteien des Vertragsverhältnisses gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis ist Karlsruhe. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt jedoch nur für den Fall, dass die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden oder sollten diese Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt.
Stand Juni 2023